Strafrecht

Das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht auf effektive Verteidigung haben als Teil des Rechtsstaatsprinzips Verfassungsrang. Strafverteidigung bedeutet daher, Waffengleichheit zwischen den Ermittlungsbehörden und dem Beschuldigten anzustreben. Dazu gehören ein frühzeitiger und umfassender Einblick in Beweismittel und Ermittlungsergebnisse ebenso wie die entschiedene Wahrnehmung der vom Strafprozessrecht vorgesehenen Möglichkeiten. Strafverteidigung ist Schutz vor unberechtigten oder unbeweisbaren Vorwürfen. Sie ist auch Schutz vor unangemessener Bestrafung, indem sie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die Beweggründe thematisiert, die zu Straftaten geführt haben. Sie kann – in geeigneten Fällen – zur Schadenswiedergutmachung motivieren.

Die nebenstehend gelisteten Spezialgebiete sollen Sie über das vielfältige Tätigkeitsspektrum der Strafverteidigung informieren und ein Schlaglicht auf besondere Rechtsprobleme werfen.